Legal
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026 · B2B · Metracon GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Metracon GmbH, Schwindstr. 4, 45883 Gelsenkirchen („Metracon"), und Unternehmern i.S.d. § 14 BGB über die Lieferung von Industrieschläuchen, Composite Hoses, Kupplungen und Armaturen sowie damit verbundene Beratungs- und Konfektionierungsleistungen im Bereich Industrial Hoses Germany. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Metracon stimmt schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von Metracon sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande. Änderungen bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungsgegenstand
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Metracon erbringt Lieferungen nach aktuellem Stand der Technik und gemäß der im Angebot spezifizierten technischen Parameter (Medium, Temperatur, Druck, Nennweite, Länge, Anschlussart, Zulassungen). Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Metracon keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg über die vereinbarte Spezifikation hinaus. Teillieferungen sind zulässig, sofern für den Auftraggeber zumutbar.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, technischen Parameter und Genehmigungen zur Verfügung, die für eine sachgerechte Auslegung und Lieferung der Schlauchsysteme notwendig sind. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Metracon. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der übermittelten Anwendungsparameter verantwortlich.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Vergütung gemäß Angebot, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto fällig. Bei Verzug: Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Bei Zahlungsverzug über 30 Tage kann Metracon laufende Lieferungen und Leistungen unterbrechen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Metracon. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungsmaßnahmen durch Dritte ist Metracon unverzüglich zu informieren.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle Arbeitsergebnisse, technischen Unterlagen und Dokumentationen unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Weitergabe an Dritte bedarf schriftlicher Zustimmung. Metracon behält das Referenzrecht, sofern keine Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.
§ 8 Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen — insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische und Kundendaten — vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
§ 9 Haftung
Metracon haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Metracon nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Mittelbare Schäden und entgangener Gewinn sind — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Lieferverträge enden mit vollständiger Lieferung und Zahlung. Rahmenverträge können von beiden Seiten mit 30 Tagen Frist zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz
Soweit zur Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Metracon verarbeitet alle Daten DSGVO-konform. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Gelsenkirchen, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.